Rekordübernachtungen

Im Jahr 2019 gab es in den deutsche Beherberungsbetrieben 495,6 Millionen Übernachtungen. Lt.dem statistischen Bundesamt waren dies 3,7 Prozent mehr als 2018.  Damit stiegen die Übernachtungszahlen im zehnten Jahr in Folge.  Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland stieg im Vergleich zu 2018 um 3,9 % auf 405,7 Millionen. Die Zhal der Übernachtungen aus dem Ausland erhöhte sich um 2,5% auf 89,9 Millionen.

Deutschland punkte als attraktives Urlaubsland und habe auch als Tagungs- und Kongressstandort die Nase vorn, erklärt Verbandspräsident Guido Zöllick und fügt an: „Seit 2009 ist die Zahl der Gästeübernachtungen um mehr als ein Drittel gestiegen, die der ausländischen Besucher dabei sogar um knapp zwei Drittel.“

Aber auch in Deutschland ziehen erste Wolken auf. So verschärft sich der  Wettbewerb hierzulande. Internationale Investoren entdecken zunehmend den deutschen Markt für sich und versuchen Fuß zu fassen. Vor wenigen Monaten hat  der französische Immobilieninvestor Primonial seine erste Hotelakquise in Deutschland getätigt und dabei ein Portfolio von vier Häusern in Berlin, Dresden, Frankfurt und Neuss erworben. Verkäufer des Pakets ist Aroundtown. Die vier Hotels der  *****Kategorie  bieten zusammen ca.  1.100 Zimmer. Die steigende Konkurrenz um knappe investmentfähige Hotels treibt die Preise zusätzlich an. Und das wiederum drückt die Renditen. Lag die Bruttoanfangsrendite für Hotelimmobilien in der Spitze vor weniger als zehn Jahren noch bei rund 7%, so hat sie sich 2019 fast halbiert. Für Spitzenobjekte in A-Lagen deutscher Großstädte sind Verkaufsfaktoren von 26 keine Seltenheit mehr. In München zum Beispiel liegt die Bruttospitzenrendite bei 3,7%.

Mancherorts drohen Überkapazitäten. Das Projektentwicklungsvolumen im Hotelbereich in den deutschen A-Städten hat  innerhalb von zehn Jahren mehr als verdreifacht. Die Zahl der neu errichteten Hotelzimmer in Deutschland steigt seit 2016 kontinuierlich an. In den vergangenen fünf Jahren sind im Schnitt rund 12.400 Hotelzimmer pro Jahr neu gebaut worden, schreiben die Autoren des Gutachtens. 2019 seien etwa 27.600 Zimmer hinzugekommen. „Damit wird langsam eine Situation erreicht, bei der das Angebot stärker als die Nachfrage wächst“, warnen die Immobilienweisen. Dies führte in Städten wie Hamburg und Frankfurt bereits zu sinkenden Zimmerpreisen und rückläufigen Erlösen pro verfügbarer Zimmerkapazität (RevPAR).

März 2020 / Destatis

Getränkebezugsverpflichtung

Gaststättenbetreiber haben sich früher von Brauereinen oder Getränkefachgroßhändlern Sicherheiten im Grundbuch eintragen lassen und im Gegenzug dafür finanzielle Unterstützung zu erhalten. Zwei OLG-Entscheidungen stellen nun fest, dass der Grundbucheintrag nach Ablauf von 20 Jahren unwirksam wird, wenn es hier nur darum geht, den Getränkebezug abzusichern.

Dies ist eine wichtige und richtige Entscheidung, da zum Beispiel bei Unternehmens- und Immobilienübertragungen der Grundbucheintrag immer wieder ein Hindernis darstellte.

Wie das OLG München bestätigt auch das OLG Frankfurt diese Rechtsauffassung, in dem es aus der Verbindung des Getränkebezuges und der entsprechenden Dienstbarkeit folgerte, dass diese in erster Linie der Sicherung des Getränkebezuges diene.

Diese eingetragene Dienstbarkeit wird aber nicht automatisch nach 20 Jharen nichtig, sondern muss dann auch im Grundbuch gelöscht werden. Diese Löschungsbewilligung ist bei der eingetragenen Brauerei bzw. beim Getränkeverleger einzufordern.

Gastgewerbeumsatz im 1. Halbjahr 2018: preisbereinigt um 1,2 % höher als im 1. Halbjahr 2017

Wiesbaden – Das Gastgewerbe in Deutschland setzte im 1.
Halbjahr 2018 preisbereinigt (real) 1,2 % mehr um als im
entsprechenden Vorjahreshalbjahr.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, betrug der nominale Zuwachs (nicht preisbereinigt) 3,3 %.

Die Beherbergungsunternehmen erzielten real 2,8 % und nominal 4,2 % höhere Umsätze als im 1. Halbjahr des Vorjahres. Der Umsatz in der Gastronomie stieg in den ersten sechs Monaten 2018 real um 0,3 % und nominal um 2,6 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2015.
Statistisches Bundesamtes Wiesbaden 22-08-2018 |Markt&Trend

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Maklerprovision

Hat ein Makler seinem Auftraggeber nachweislich eine Gelegenheit zum Vertragsschluss gegeben, steht ihm Maklerprovision zu – das ist unstrittig. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München muss der Auftraggeber die Provision jedoch auch dann zahlen, wenn die Tätigkeit des Maklers lediglich einer von mehreren Faktoren war, der zum Vertragsschluss führte. Im Juristendeutsch heißt das dann: „Die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit begründet einen Provisionsanspruch.“    OLG München, Urteil vom 17.04.2013; Az. 3 U 5060/12

Sachverhalt:

Ein Makler erhält den Alleinauftrag für den Verkauf eines mit einem Hotel bebauten Grundstücks und schaltet ein Inserat, in dem er nur wenige grundlegende Daten zum Objekt nennt. Daraufhin meldet sich ein anderer Makler im Auftrag eines Interessenten, der einen Hotelbetrieb sucht. Es findet ein Besichtigungstermin statt, bei dem der Makler seinem Kollegen das Objekt zeigt. Kurz darauf beendet der Grundstücksbesitzer den Makleralleinauftrag, schließt jedoch direkt mit besagtem Interessenten einen Kaufvertag über 800.000 Euro für das Grundstück ab.

Der anfänglich vom Eigentümer mit dem Verkauf des Hotels beauftragte Makler verlangt von diesem nun eine Provision. Der Verkäufer verweigert die Zahlung mit der Begründung, das vom Makler geschaltete Inserat sei so ungenau gewesen, dass eine hinreichende Maklertätigkeit nicht zustande gekommen sei.

Die Entscheidung des Gerichts:

In erster Instanz weist das Landgericht Traunstein die Klage des Maklers ab und schließt sich dabei im Wesentlichen der Argumentation des Verkäufers an. Das OLG München jedoch widerspricht: Der im Auftrag des Eigentümers arbeitende Makler habe den Kontakt zwischen Verkäufer und Erwerber erstmals hergestellt. Damit sei die Voraussetzung eines Provisionsanspruchs nach § 652 BGB gegeben, denn die Tätigkeit des Maklers war zumindest mitursächlich für den späteren Abschluss des Kaufvertrages.

Die Einwände des Verkäufers sind für das Gericht rechtlich nicht erheblich. Laut OLG muss ein Inserat nicht sämtliche relevanten Daten wie Grundstücksadresse und Eigentümer-Name enthalten, da ein Makler mit Hilfe dieser umgangen und somit um sein Honorar gebracht werden könne. Ein Makler müsse noch nicht einmal über die Daten des Interessenten verfügen. Es reicht aus, wenn er – wie in diesem Falle geschehen – den ersten Kontakt zwischen Verkäufer und potenziellem Erwerber hergestellt.

Und welche Rolle spielt es, dass der Eigentümer den Makleralleinauftrag vor Abschluss des Kaufvertrags beendet hat? In diesem Falle keine: Denn die für den Provisionsanspruch entscheidende Tätigkeit – eben jene „Vermittlung einer Gelegenheit zum Vertragsschluss“ – fand während des Makleralleinauftrages statt.

Unsere Meinung: Wir schliessen uns der Meinung des OLG München an, welches  dem Makler größtenteils Recht gab und  ihm rund 38.000 Euro Provision zusprach.

Gerade Hotel-und Gastrounternehmen müssen diskret vermarktet werden, da meist weder Personal noch Kunden von einem beabsichtigten Verkauf erfahren sollen, da dies „Geschäftsschädigend“ sein kann.

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Eigentumswohnung: Ein „Laden“ ist keine Döner-Bude

Werden die Räume im Erdgeschoss einer Wohnungseigentumsanlage in der Teilungserklärung als „Laden“ geführt, so darf dort kein Döner-Imbiss betrieben werden. Die Geruchs- und Geräuschbelästigungen eines solchen „Steh-Lokals“ gehen über die üblicherweise hinzunehmenden Beeinträchtigungen eines normalen Ladens hinaus. Die Eigentümer müssen einen solchen Imbiss nicht dulden – was insbesondere dann gelte, wenn „der Charakter des Hauses überwiegend als Wohnhaus zu werten“ sei. Und das sei bei 45 Wohnparteien und einem Ladenlokal anzunehmen. (AmG München, 483 C 2983/14)

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Das deutsche Beherbergungsgewerbe erreichte in den ersten Monaten des Jahres 2014 zum fünften Mal in Folge neue Rekordwerte. Von Januar bis Mai 2014 gab es in den Beherbergungsbetrieben in Deutschland 145,8 Mio. Gästeübernachtungen, was einem Plus von 2,2 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Die Übernachtungen in Hotels, Hotels garnis, Gasthöfen und Pensionen nahmen im gleichen Zeitraum um 3,2 % auf 94,2 Mio. zu. Mit einem Plus von 5,9 % stieg die Anzahl der Übernachtungen ausländischer Gäste in der Hotellerie erneut deutlich stärker als die inländischer Gäste (+2,4%). Der Umsatz im Beherbergungsgewerbe legte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Jan. – Mai) nominal um 2,8 % an; inflationsbereinigt (real) stiegen die Umsätze um 0,6 %.

Auch bei den hotelspezifischen Kennziffern konnten insgesamt Zuwächse erreicht werden. Die Hotellerie in Deutschland erzielte in den ersten sechs Monaten eine durchschnittliche Zimmerauslastung von 65,3 % (+1,8%) und steigerte ihren RevPAR um 2,2 % auf 62 Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der durchschnittliche Netto-Zimmerpreis blieb mit 95 Euro nahezu konstant (+0,4%).

Quelle: IHA   8/2014

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Teilungserklärung

Ist in der Teilungserklärung die Nutzung des Teileigentums als Laden zwingend festgeschrieben, ist auch ein talienisches Cafe mit eingeschränkten Speiseangebot verboten. (KG Berlin, Az.: 16 U 52/11)

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Ein gewerblicher Mieter eines kleinen Imbissbetriebs war mehrere Monate seine Miete schuldig geblieben. Daraufhin sprach der Vermieter sein Vermieterpfandrecht an den Einrichtungsgegenständen aus.

Er wollte als Sicherheit die Kücheneinrichtung sowie Stühle und Tische behalten. Da er für das Objekt kurzfristig eine andere Mieterin fand, räumte er den Imbiss leer und stellte die Sachen in einer nahe gelegenen Scheune unter.

Dabei hatte er eines übersehen: Das Vermieterpfandrecht erlischt an den Sachen des Mieters, wenn sie aus den von ihm angemieteten Räumlichkeiten in an Dritte vermietete Räumlichkeiten auf demselben Grundstück des Vermieters verbracht werden. So hat es auch das Oberlandesgericht Bremen (Az. 5 U 7/13) entschieden.

Unser Tipp: Bis zur Verwertung sollten die Mietsachen im gemieteten Objekt verbleiben. Andernfalls könnte das Vermieterpfandrecht erlöschen.

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Deutschland als Reiseland sei bei den Gästen aus dem Inland und den Urlaubern aus der ganzen Welt beliebt wie noch nie. Wie der Branchenverband mitteilte, hatten die Beherbergungsbetriebe 2012 insgesamt mehr als 407 Millionen Übernachtungen – ein Plus von vier Prozent gegenüber 2011 und damit ein erneuter Rekord.

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Die Beherbergungsbetriebe setzten nominal 3,1 Prozent mehr um als im Vorjahreszeitraum (real 1,4 %). „Nicht zuletzt dank des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Übernachtungen konnten Deutschlands Hoteliers in den vergangenen Jahren kräftig in ihre Betriebe investieren und haben so maßgeblich zur Attraktivität des Reiselands Deutschland beigetragen“, erklärte DEHOGA-Präsident Ernst Fischer.

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Der Branchenverband zeigt sich weiter positiv gestimmt, dass die gute Entwicklung für die Branche weiter anhalten wird. “Gastronomie und Hotellerie profitieren dabei von der stabilen Binnennachfrage und dem starken Deutschlandtourismus”, sagte Fischer. Der Verband zeigt sich auch für 2013 vorsichtig optimistisch und rechnet mit einem nominalen Umsatzplus von 1,8 Prozent.

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Deutscher Hotelmarkt profitiert von ausländischen Gästen

Mehr als verdoppelt hat sich innerhalb von 10 Jahren die Anzahl der Übernachtungen ausländischer Gäste in den 7 wichtigsten deutschen Hotelmärkten Berlin, München, Hamburg, Frankfurt am Main, Köln, Düsseldorf, und Dresden. Laut der Frankfurter Hotelberatung Hotour wurden im vergangenen Jahr mit 23 Mio. Übernachtungen 103 % mehr gezählt als noch 2002.

Die Entwicklung war jedoch in den einzelnen Städten sehr unterschiedlichWährend sich die Übernachtungszahlen ausländischer Gäste in Berlin von 3,2 Mio. auf 9,3 Mio. fast verdreifachten, gab es in Frankfurt, Düsseldorf und Köln lediglich Zuwächse zwischen 49 % und 55 %. Neben Berlin hat sich Dresden besonders dynamisch entwickelt, wo es allerdings von einem niedrigen Nieveau von 292.000 Übernachtungen 2002 einen Zuwachs um 232 % auf 676.000 gab. In München stieg die Zahl der Übernachtungen von Ausländern von knapp 3 Mio. auf 5,4 Mio. (+82 %), in Hamburg von 1,1 Mio. auf 2 Mio. (+89 %).

In puncto Internationalität hat vor allem Frankfurt seine einst starke Stellung etwas eingebüßt. Im vergangenen Jahr gab es nur einen Zuwachs von 4 %, während das Plus in Hamburg 10 % betrug. „2002 entfiel in Frankfurt noch die Hälfte des Übernachtungsaufkommens auf internationale Gäste, 2011 waren es noch 44 %“, erklärt Hotour-Berater Falk Laudi.

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Tourismus in Deutschland boomt

Die Zahl der Gästeübernachtungen in deutschen Beherbergungsbetrieben hat im 1. Quartal deutlich um 6 % auf 96,2 Mio. zugelegt, berichtet das Statistische Bundesamt. Außergewöhnlich stark gestiegen ist die Anzahl von ausländischen Touristen und Geschäftsreisenden. Um 9 % auf 13 Mio. legte die Zahl der Übernachtungen von Ausländern in deutschen Beherbergungsbetrieben zu. Besonders deutlich war der Anstieg laut dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg in Berlin. Hier gab es in den ersten 3 Monaten des Jahres gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein Plus von 14,8 % auf knapp 4,7 Mio. Gästeübernachtungen. Fast 2,2 Mio. Menschen (+15,7 %) waren dabei in der Hauptstadt zu Gast.

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Accor weit vor IHG

Seit 2008 ist nicht nur die Hotelkooperation Best Western beim Umsatz an IHG vorbeigezogen, sondern auch Marktführer Accor hat seinen Vorsprung ausgebaut. Nach Erhebung der Allgemeinen Hotel- und Gastronomie -Zeitung für 2010 lag Accor mit 815 Mio. EUR auf Platz 1, IHG folgt mit einigem Abstand mit 537 Mio. EUR auf Rang 3. Bei der Anzahl der Hotels (über 337 zu 68) und Zimmer (über 43.000 zu 13,700) liegt IHG noch deutlich zurück.

Weltweit plant die Gruppe mit ihren derzeit über 4.500 Hotels weitere 1.100 Hotels mit 175.000 Zimmern zu eröffnen, wovon sich rund 40 % bereits im Bau befinden. Allein in China sollen in den kommenden 3 – 5 Jahren 155 Hotels mit fast 52.000 Zimmern eröffnen.

Im 1. Quartal 2012 erhöhte sich der Umsatz im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3 % auf 409 Mio. USD und der Betriebsgewinn um 5 % auf 118 Mio. USD. Der Umsatz pro verfügbarem Zimmer ( RevPar) stieg um 6,1 %. In Deutschland lag das RevPar-PLus mit 3,1 % leicht über dem europäischen IHG-Schnitt von 2,6 %.

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In Deutschland entstehen 380 neue Hotels

380 neue Hotels mit mehr als 54.000 Zimmern sollen laut dem Informationsdienstleister Tophotelprojects in den kommenden 3 – 4 Jahren hierzulande gebaut werden.

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Nun ist es offiziell: Die „Hygieneampel“ bzw. das „Farbbarometer“ wurde ad acta gelegt, doch ein Ende der Diskussionen ist nicht in Sicht. Ab 01. September droht eine Onlineveröffentlichung von sogenannten gravierenden Hygieneverstößen. Dies sieht das neue Verbraucherinformationsgesetz vor.

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Gewerbliches Mietrecht: TÜV-Beanstandungen kein Mietmangel!

Auch wenn ein TÜV-Gutachten das Zu- und Abluftsystem einer Gaststätte als gegen einschlägige Vorschriften verstoßend bezeichnet, führt das nicht automatisch zur Annahme eines Mangels der Mietsache und damit zu einer Mietminderung. Nur, wenn die Tauglichkeit der angemieteten Gaststätte zum vertragsgemäßen Gebrauch aufgehoben oder erheblich beeinträchtigt wäre, könne dies anders gesehen werden, so das OLG Düsseldorf. Das wäre der Fall, wenn die zuständige Behörde die Nutzung des Mietobjekts in der erforderlichen Form untersagt hätte oder ein behördliches Einschreiten als sicher zu erwarten gewesen wäre. Da vorliegend der Gaststättenbetreiber das TÜV-Gutachten privat beauftragt hatte, die zuständige Behörde die Lüftungsanlage nicht gerügt und erst recht dem Mieter den Betrieb einer Gaststätte nicht untersagt oder ihm die Erteilung einer Konzession verweigert hatte, verurteilte das Gericht den beklagten Mieter zur Rückzahlung des Mietrückstands.

Kommentar

Das OLG Düsseldorf bestätigt die höchstrichterliche Rechtsprechung, nach der Verstöße gegen öffentlich-rechtliche Anforderungen grundsätzlich keinen Mietmangel darstellen, solange sie nicht zu einem behördlichen Einschreiten führen.

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