Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten hat die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) initiiert: http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unseren Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als einen Vertragspartner tätig sind, erstreben wir eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung.

1. Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Angebote im Internet enthalten aus Gründen der Neutralität nur ungefähre Eckdaten und können Abweichungen enthalten.

Ausschlaggebend sind die Daten, die Ihnen nach Erhalt der unterschriebenen Vertraulichkeitserklärung genannt werden.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. –vermietung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten unsererseits. Die Haftung ist begrenzt auf die Höhe der gezahlten Provision. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen schadenersatzpflichtig.

2. Vorkenntnis

Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dieses unverzüglich mitzuteilen.

3. Entstehen des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.

Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenem Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.

Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruches ein Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

4. Fälligkeit des Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß fällig, spätestens jedoch mit der Geschäftsaufnahme. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Die Provision ist fällig und ohne Abzug zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung. Im Falle des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 3,5% p.a. über Bundesbankdiskont fällig.

5. Provisionssätze

Die nachstehend aufgeführten Sätze entsprechen den in Nordrhein-Westfalen üblichen Maklerprovisionen. Sie sind vom Oberlandesgericht Düsseldorf anerkannt. Im Erfolgsfall sind zu zahlen, wenn im Exposé nicht andere genannt:

  1. Bei An- und Verkauf von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, berechnet vom Vertragswert:II. bei einem Kaufpreis ab EUR 7,5 Mio. 3%
  2. I. bei einem Kaufpreis bis zu EUR 7,5 Mio. 5%
  1. bei An- und Verkauf von Grundbesitz berechnet von dem Gesamtkaufpreis, d.h. auch von allen zusätzlichen versprochenen oder erbrachten Leistungen:II. bei einem Kaufpreis ab EUR 7,5 Mio. 3%
  2. I. bei einem Kaufpreis bis zu EUR 7,5 Mio. 5%
  3. bei einem Erbbaurecht, berechnet vom Grundstückswert:
  1. bei einem Wert bis zu EUR 7,5 Mio. 5%
  2. bei einem Wert ab EUR 7,5 Mio. 3%
  1. bei An- und Vorkaufsrechten, berechnet vom Verkehrswert des Grundstückes 1%;
  2. bei Vermietung und Verpachtung:
  1. bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren: 3 Netto-Monatsmieten. Basis ist die Duchschnittsmiete / Pacht der ersten 2 Jahre.
  2. Bei Verträgen von über 5 Jahren: 3% des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenden Mietzinses
  3. Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen werden unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen zusätzlich 1,6 Monatsmieten fällig.

Etwaige gewährte Mietfreizeiten ermäßigen die Bemessungsbasis der Provision nicht. Sollte eine Staffelmiete vereinbart sein, so ist die Durchschnittsmiete über die vorgesehene Vertragslaufzeit als Bemessungsbasis der Provision maßgebend. Diese Provision ist vom Mieter/Käufer bei Vertragsabschluß geschuldet und zahlbar.

Den vorstehend genannten Provisionssätzen werden die jeweils gültigen Mehrwertsteuerbeträge zugeschlagen.

6. Alleinauftrag

Die Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich vereinbart.

7. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeldlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

8. Vertragsverhandlungen und –abschluß

Sofern aufgrund unseres Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannter Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

9. Beendigung des Auftrages

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemißt sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ratingen.

11. Teilunwirksamkeit (gilt nur unter Kaufleuten)

Sollten einzelne unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt. An die Stelle evtl. Unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Wiederrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen mit Verbrauchern

Wiederrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalt von 14 Tagen ohne Angabe von gründen in Textform ( z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache wiederrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Wiederrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wiederrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an. H.J.K. Immobilien Am Kronenkamp 11, 26188 Edewecht

Wiederrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Wiederrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur Leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalt von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Wiederrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Wiederrufsbelehrung